Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 2430/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 6 L 2430/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1216.6L2430.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW; § 7 Abs. 1, Abs. 1a Satz 1, Satz 3, Satz 4 Nr. 3 LuftSiG
Leitsätze
Ein Verkehrspilot, der sich einer Reichsbürgergruppierung anschließt und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland sowie die Geltung des Grundgesetzes in Abrede stellt, besitzt nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.