Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 591/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 16 K 591/23
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0307.16K591.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: VwGO § 161 Abs. 2
Leitsätze
lebensmittelrechtliche Anordnung der Betriebsschließung (sign.)Bei mutwilliger Klageerhebung entspricht es nach Hauptsacheerledigung der Billigkeit, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Tenor
- 1. Die Klägerin trägt die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens.
- 2. Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.