Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 35 K 1148/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-07-17
Aktenzeichen: 35 K 1148/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0717.35K1148.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Normen: § 35 Abs. 1 BeamtStG, Nr. 2 DSVollz, Nr. 9 DSVollz
Leitsätze
Kürzung der Dienstbezüge einer Justizvollzugsbediensteten wegen Verstößen gegen die Meldepflicht und das Distanzgebot
Tenor
Die Dienstbezüge der Beklagten werden für die Dauer von 9 Monaten um 1/10 gekürzt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.