Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 7669/23.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-01-29
Aktenzeichen: 22 K 7669/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0129.22K7669.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG; Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO; Art. 27 Abs. 3 Dublin III-VO; Art. 42 Dublin III-VO
Leitsätze
Keine Unterbrechung der Überstellungfrist des Art. 29 Abs. 1 Dublin III-VO durch auf nationales Abschiebungshindernis gestützten vorläufigen Rechtsschutzantrag
Tenor
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 10. Oktober 2023 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leisten.