Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 3 L 84/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-06
Aktenzeichen: 3 L 84/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0606.3L84.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 9359/23 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 28. November 2023 wird hinsichtlich der Ziffer 1 wiederhergestellt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 25.456,25 Euro festgesetzt.