Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 L 1352/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-26
Aktenzeichen: 14 L 1352/24
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0626.14L1352.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 31a StVZO
Leitsätze
Der Halter bleibt im Zusammenhang mit der Nutzung von Geschäftsfahrzeugen unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis nach außen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und den Behörden verantwortlich, so dass er sich das Verhalten eines Mitarbeiters zurechnen lassen muss.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.