Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 6291/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-09-16
Aktenzeichen: 18 K 6291/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0916.18K6291.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 49 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG NRW; § 49 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG NRW
Leitsätze
Widerruf einer Zuwendung im Rahmen des Programms "Geld oder Stelle - Sekundarstufe I" zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.