Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 35 K 3875/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-11-22
Aktenzeichen: 35 K 3875/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:1122.35K3875.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Landesdisziplinarkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.