Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 592/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-13
Aktenzeichen: 18 L 592/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0213.18L592.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
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- Im Wege der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass es sich bei der durch die Antragstellerin angezeigten Wahlkampfkundgebung auf dem O.-Platz in K. am 15. Februar 2025 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr um eine dem Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallende Versammlung handelt, und wird dem Antragsgegner im Weiteren aufgegeben, unverzüglich nach Maßgabe seiner üblichen Verwaltungspraxis hinsichtlich der angezeigten Versammlung vorzugehen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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- Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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- Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.