Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 22 K 1274/25.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-08-26
Aktenzeichen: 22 K 1274/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0826.22K1274.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Normen: VwGO § 161 Abs. 2; VwGO § 156
Leitsätze
Reagiert die Beklagte auf eine geänderte Sach- und Rechtslage (hier den Ablauf der Überstellungsfrist) sofort i.S.d. § 156 VwGO, entspricht es billigem Ermessen, die Kosten den Klägern aufzuerlegen, wenn - wie hier - die Erfolgsaussichten der Klage bis dahin gering waren.
Tenor
-
- Das Verfahren wird eingestellt.
-
- Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger.