Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 K 8114/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-09-11
Aktenzeichen: 6 K 8114/25
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:0911.6K8114.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 40 VwGO; § 68 OWiG; § 47 OWiG
Leitsätze
Für Klagen auf repressives Einschreiten gegen Dritte, insbesondere auf Erlass von Bußgeldbescheiden, sind die Amtsgerichte zuständig.
Tenor
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig. Das angerufene Verwaltungsgericht Düsseldorf ist unzuständig.
Das Verfahren wird an das Amtsgericht Düsseldorf verwiesen, das auch über die Kosten entscheidet.