Texte intégral
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 24 L 3286/25.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-10-09
Aktenzeichen: 24 L 3286/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2025:1009.24L3286.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Kammer
Normen: § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO
Leitsätze
Eine per Fax an das Gericht gesendete (verfahrenseinleitende) Antragsschrift, bei der sich am Ende ein - ohnedies kaum lesbarer - eingescannter handschriftlicher Namenszug des (vermeintlichen) Antragstellers findet, wahrt nicht die Formvorgaben des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO (analog), wenn es im Übrigen an Anhaltspunkten für die Urheberschaft fehlt.
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.