Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 250/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-05
Aktenzeichen: 16 L 250/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0305.16L250.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: DSchG NRW §§ 27 Abs. 1, 9 Abs. 1 b)
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage (16 K 706/20) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. Februar 2020 wird wiederhergestellt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
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- Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.