Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 500/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-15
Aktenzeichen: 9 L 500/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0615.9L500.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: StVG § 4 Abs 5, § 4 Abs 6, § 4 Abs 8 Satz 1
Leitsätze
Zur Kenntniserlangung der Fahrerlaubnisbehörde von Punkten durch Online-Abfrage.
Tenor
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- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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- Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.