Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 K 226/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-25
Aktenzeichen: 14 K 226/10
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0625.14K226.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: AEG § 23; AEG § 18
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu volltreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.