Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9a L 916/20.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-07-21
Aktenzeichen: 9a L 916/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2020:0721.9A.L916.20A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9a. Kammer
Normen: AsylG § 71a; Richtlinie 2013/32 (Asylverfahrensrichtlinie) Art. 28 Abs. 2
Tenor
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- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin X. aus N. wird abgelehnt.
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage 9a K 2603/20 gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Mai 2020 enthaltene Abschiebungsandrohung nach Nigeria wird angeordnet.
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- Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.