Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 9 L 1734/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: 9 L 1734/20
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0127.9L1734.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs. 5, BauO NRW § 82; BauO NRW § 62 Abs. 1 Nr. 13 Buchst g
Tenor
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- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.