Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 L 24/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 6 L 24/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0128.6L24.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BauO NRW 2018 § 6; BauO NRW § 6 Abs. 6 Nr 3; BauGB § 34
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 80/21 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 10. November 2020 zum Umbau des Wohnhauses P. -I. -Straße 8 in I1. (Gem. I1. , Flur X, Flurstück X) wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
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- Der Streitwert wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.