Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 963/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-17
Aktenzeichen: 19 L 963/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0617.19L963.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: LHundG NRW, § 3
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage 19 K 2927/21 wird hinsichtlich Ziffern 2 und 3 der Ordnungsverfügung vom 17. Juni 2021 wiederhergestellt und bzgl. Ziffer 5 angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.