Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 12 L 497/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 12 L 497/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0805.12L497.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: GG Art 33 Abs 2,; VwGO § 123 Abs 1
Leitsätze
Entscheidet sich der Dienstherr, eine ausgeschriebene Stelle endgültig nicht mehr zu besetzen, so unterliegt diese aus seiner Organisationsgewalt hergeleitete Entscheidung lediglich einer Willkürprüfung.
Tenor
- Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.