Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 7 L 901/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-09-23
Aktenzeichen: 7 L 901/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2021:0923.7L901.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 3 FeV; § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG
Leitsätze
- Die Frage, ob die Regelung des § 3 FeV in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y StVG eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage findet, hat sich nicht durch die Neufassung des § 6 StVG erledigt. Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung, ob die Fahrerlaubnisverordnung auf einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage beruht, ist der Zeitpunkt ihres Erlasses.
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.