Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 2563/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-03-15
Aktenzeichen: 19 K 2563/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0315.19K2563.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: VwVfG NRW § 49; GewO § 33c Abs. 3
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens*.*
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.