Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 226/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 19 L 226/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0405.19L226.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 24 Abs. 1 GlüStV 2021, § 8 Abs. 3 GlüStV 2021; § 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW
Leitsätze
Zur Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers wegen Steuerrückständen und mangelnder Abfragen gegenüber dem Sperrsystem OASIS
Tenor
- Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.