Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 6 K 2003/21 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 6 K 2003/21
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0405.6K2003.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: BamfB; 123; BamfB; 34
Leitsätze
Erschließung, Erschließungslast, Treu und Glauben, Erschließungspflicht, Planverwirklichung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.