Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 1 L 119/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-14
Aktenzeichen: 1 L 119/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0714.1L119.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: VwGO § 123; BeamtStG § 22 Abs 4; VwGO § 113 Abs 1 Satz 2
Leitsätze
Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses bei Geltendmachung eines die Anfechtung einer (ablehnenden) Prüfungsentscheidung flankierenden Anspruches auf (vorläufige) Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Tenor
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- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.