Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 1089/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-07-28
Aktenzeichen: 4 L 1089/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:0728.4L1089.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
- Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum Schuljahr 2023/2024 vorläufig, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, in die Jahrgangsstufe 5 der H. in E. aufzunehmen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.