Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 3784/22 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2024-03-05
Aktenzeichen: 19 K 3784/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0305.19K3784.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: GG Art. 3 Abs. 1
Leitsätze
Die Verwaltungspraxis, im Rahmen der Überbrückungshilfe Barzahlungen als nicht förderfähig anzusehen, ist nicht zu beanstanden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.