Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 225/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-29
Aktenzeichen: 19 L 225/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0729.19L225.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 OBG NRW; § 6 Abs. 5 SpielV; § 13 Nr. 10 SpielV
Leitsätze
Einhaltung der Pflicht zur Verhindung von Mehrfachbespielungen von Geräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nr. 10 SpielV erfüllen, kann dem Automatenaufsteller durch Ordnungsverfügung aufgegeben werden.
Tenor
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- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
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- Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.