Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 L 1308/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-09-17
Aktenzeichen: 19 L 1308/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0917.19L1308.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: VwGO § 40 Abs. 1; VwGO § 123; GO NRW § 8
Leitsätze
Antrag eines Sportvereins auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine "Umlegung" auf eine andere SportanlageFehlender Anordnungsgrund bei Vorwegnahme bzw. Überschreitung der Hauptsache
Tenor
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- Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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- Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.