Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 4 L 1268/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-09-23
Aktenzeichen: 4 L 1268/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:0923.4L1268.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
- Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, das Prüfungsverfahren des Antragstellers vorläufig fortzusetzen und ihm im Modul BPT 5 (3000-Meter-Lauf) einen weiteren Prüfungsversuch zu gewähren.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.