Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 893/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-06
Aktenzeichen: 16 L 893/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1206.16L893.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 3815/23 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 26. Juli 2023 wird hinsichtlich der nachträglichen Befristung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers wiederhergestellt und hinsichtlich der Abschiebungsandrohung sowie der Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nebst Befristung angeordnet.
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- Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.