Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 11 L 2066/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-18
Aktenzeichen: 11 L 2066/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2024:1218.11L2066.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs 5; AufenthG §§ 59 Abs 1, Abs 3, 60 Abs. 2, Abs 3; IRG § 8; AsylG § 4 Abs 1
Tenor
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Dem Antragsteller wird für das Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M. aus S1. bewilligt.
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Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 6336/24 gegen die Ziffern 1. und 2. der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. November 2024 (zugestellt am 21. November 2024) wird angeordnet.
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Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Der Streitwert wird auf 1.250 € festgesetzt.
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Der Beschlussausspruch soll den Beteiligten vorab bekanntgegeben werden.