Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 470/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-06
Aktenzeichen: 16 L 470/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0106.16L470.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: TierSchG § 11b; TierSchG § 16a; VwGO § 80 Abs. 5
Tenor
-
- Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 27. März 2024 – 16 K 1466/24 - wird wiederhergestellt, soweit sich die Klage gegen Ziffer I.B und Ziffer I.C der Ordnungsverfügung richtet, und angeordnet, soweit sich die Klage gegen Ziffer I.F der Ordnungsverfügung richtet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
-
- Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens zu je ½.
-
- Der Streitwert wird auf 2.500,00 festgesetzt.