Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 2970/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-01-13
Aktenzeichen: 19 K 2970/22
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0113.19K2970.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19 Kammer
Normen: GewO § 35 Abs 1
Leitsätze
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß ausüben wird. Die damit geforderte Prognose orientiert sich an seinem gesamten Verhalten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.