Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 14 L 2065/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-24
Aktenzeichen: 14 L 2065/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0124.14L2065.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: StVZO § 31a
Leitsätze
Das Vorliegen von zwei jeweils für sich erheblichen und mangels Mitwirkung des Fahrzeughalters nicht aufzuklärenden Verkehrsverstößen an aufeinanderfolgenden Tagen rechtfertigt die Anordnung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 18 Monaten.
Tenor
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- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Streitwert wird auf 3.626,83 € festgesetzt.