Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 16 L 2023/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-04
Aktenzeichen: 16 L 2023/24
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0304.16L2023.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs. 5, § 80 a Abs. 3 Satz 2, § 80 a Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2; DSchG NRW § 9 Abs. 2, § 9 Abs. 3
Tenor
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Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
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Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
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Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.