Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 13 L 230/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-24
Aktenzeichen: 13 L 230/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0324.13L230.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: AufenthG § 60c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a)
Leitsätze
- Die Ablehung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung stehen dem nicht entgegen.
Tenor
- Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig, bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung im Klageverfahren 13 K 603/25, eine Ausbildungsduldung und eine Beschäftigungserlaubnis für seine Ausbildung zum T1. bei der Fa. L. Bau GmbH zu erteilen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt.