Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 18 L 505/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-03-27
Aktenzeichen: 18 L 505/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0327.18L505.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage – 18 K 262/25 – gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 16. Dezember 2024 wird angeordnet, soweit dieser eine Nichtzuweisung der Leistungsgruppe 16.5 (Tiefe Rektumeingriffe) am Standort N.-Hospital C. vorsieht. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu ¼, die Antragstellerin zu ¾.
- Der Streitwert wird auf 100.000,- Euro festgesetzt.