Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 19 K 2097/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-04-29
Aktenzeichen: 19 K 2097/23
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0429.19K2097.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: VwGO § 43 Abs. 1 VwGO; VwVfG § 44 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; VwVfG § 48
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.