Texte intégral
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen — 7 L 1592/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-10-08
Aktenzeichen: 7 L 1592/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:1008.7L1592.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1 Satz 2; FeV § 47 Abs. 1; FeV § 66 FeV § 11 Abs 6 Satz 5; VwVfG NRW § 48 Abs. 1; BtMG § 1 Abs. 1, Anlage III
Leitsätze
Meldet eine Begutachtungsstelle, dass ihr urpsünglich positives Begutachtungsergebnis wegen Zweifeln an Laborbefunden nicht aufrecht erhalten bleiben kann, rechtfertig dies (allein) die Entziehung der (wiedererteilten) Fahrerlaubnis (nicht aber deren Rücknahme).
Tenor
- Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
- Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.