Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 2 L 489/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-04-09
Aktenzeichen: 2 L 489/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0409.2L489.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
1.Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2., die diese selber trägt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. sind erstattungsfähig.
2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500 Euro festgesetzt.