Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 10 L 819/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 10 L 819/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0619.10L819.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Tenor
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- Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zu 3) zum Schuljahr 2020/2021 vorläufig in die Jahrgangstufe 5 des J. -Gymnasiums in Köln aufzunehmen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.