Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 33 L 960/20.PVB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-06-19
Aktenzeichen: 33 L 960/20.PVB
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0619.33L960.20PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen
Normen: § 25 BPersVG, § 53 Abs. 4 BPersVG; § 33 Abs. 1 BPersVWO; § 85 Abs. 2 ArbGG, § 890 ZPO
Leitsätze
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Eine gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit bereits abgegebener Wählerstimmen während eines laufenden Wahlverfahren in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ausgeschlossen.
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Die Androhung eines Ordnungsgelds gegenüber einem Wahlvorstand ist nicht möglich.
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.