Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 24 K 2580/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 24 K 2580/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:0923.24K2580.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.