Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 23 L 1126/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-08
Aktenzeichen: 23 L 1126/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1008.23L1126.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage Az. 23 K 3150/20 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 19. Mai 2020 für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück X.-------straße 00, Gemarkung C. , Flur 00, Flurstück 0000, Aktenzeichen 00-00000-00-00, wird angeordnet.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jede Beteiligte ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.