Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 20 L 2340/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-01-18
Aktenzeichen: 20 L 2340/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0118.20L2340.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
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- Dem Antragsgegner wird es im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 20 K 6706/20 untersagt, den Breslauer Platz in Köln nebst Zugangs- und Nebenstraßen, die von den installierten PTZ- und Multifocus-Kameras miterfasst werden, mittels Videokameras zu beobachten und Bildaufzeichnungen zu fertigen und zu speichern.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.