Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 8 L 2289/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-09-10
Aktenzeichen: 8 L 2289/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0910.8L2289.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Tenor
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- Die aufschiebende Wirkung der Klage Az.: 8 K 1702/20 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 2. Oktober 2019 (Az.: 00/X00/0000/0000) wird angeordnet.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen trägt jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.