Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 22 K 1976/20 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2021-09-20
Aktenzeichen: 22 K 1976/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0920.22K1976.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.