Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 20 L 771/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 20 L 771/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0506.20L771.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage – 20 K 2702/22 – der Antragstellerin gegen die Auflage Nr. 3 in der Verfügung des Antragsgegners vom 04.05.2022 wird wiederhergestellt, soweit dort das öffentliche Zeigen des St. Georgsbandes und der St. Georgsfahne untersagt worden ist.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
- Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.