Texte intégral
Verwaltungsgericht Köln — 14 L 1410/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-06-14
Aktenzeichen: 14 L 1410/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0614.14L1410.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
- Soweit dem Antragsteller in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 12.7.2021 aufgegeben wird, das zur Einsaat erforderliche S.-Saatgut von der biologischen Station Bonn/Rhein-Erft zu beziehen, und soweit ihm in Ziffer 2 ein Zwangsgeld angedroht wird, wird die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 4122/21 wiederhergestellt bzw. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.